Langsam aber sicher soll es in den Fahrstunden mit ihrem Können aufwärts gehen. Neben den Übungsstunden (Stadtfahrten) die sich nach dem Können eines jeden Einzelnen richten, sind auch hier besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben:
Die vorgeschriebenen Sonderfahrten zu je 45 Min:
Klasse A2 / A / A1 / B
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Klasse BE:
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
Bonusregelung:
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf die Klassen A2 und A (Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre):
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt
Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf die Klassen A2 und A (Vorbesitz A1 mehr als 2 Jahre):
Keine vorgeschriebenen Sonderfahrten
Die Klasse AM hat keine vorgeschriebenen Sonderfahrten. Die Klasse L hat keine praktische Ausbildung. Für die Mofa-Prüfbescheinigung umfasst die Ausbildung 6 Unterrichtseinheiten Theorie und 90 Min praktisches Fahren und anschließend eine Theorieprüfung. Die praktische und theoretische Ausbildung können zeitgleich, parallel absolviert werden.
Gemeinsam mit Spaß und Erfolg ans Ziel - Learning by doing